Einsatz von Seelsorger/innen

Nach der Alarmierung begibt sich der Pfarrer/die Pfarrerin unter Beachtung der Eigensicherung zum Einsatzort. Dort meldet er/sie sich bei der Einsatzleitung um zu erfahren, ob von dort her konkrete Anliegen vorhanden sind. (Die Einsatzleitung befindet sich im Normalfall bei dem Fahrzeug, das das Blaulicht laufen hat.) Ist dies der Fall, entspricht der Pfarrer/die Pfarrerin diesen so weit wie möglich. (Hierbei sollte aber beachtet werden, dass der Pfarrer/die Pfarrerin die theologische Fachkompetenz hat und selber entscheiden muss, was er/sie tun kann und was nicht.)

Falls bestimmte Anliegen abgeschlagen werden, sollte gemeinsam eine Lösung gesucht werden. (Bei den Einsatzkräften besteht in der Regel wenig Verständnis für theologische Feinheiten zwischen den Kirchen. Es wird erwartet, dass der Pfarrer/die Pfarrerin hilft. Über eine liturgische Ausgestaltung der Seelsorge, z. B. bei römisch-katholischen Christen, sollte vorher nachgedacht werden.)

Der örtlich zuständige Gemeindepfarrer/die örtlich zuständige Gemeindepfarrerin sollte, wenn möglich, schon vor dem Einsatz benachrichtigt werden. Ist dies nicht möglich, muss der Kontakt bald nach dem Einsatz und, so bald wie möglich, in Form eines schriftlichen Berichts erfolgen.

Sollte es sich herausstellen, dass bei einem Einsatz ein Geistlicher/eine Geistliche einer anderen Glaubensgemeinschaft nötig ist, sollten diese sofort benachrichtigt werden. Ihnen sollte jede mögliche Unterstützung und Hilfe angeboten werden.